Unsere amtliche Prüftätigkeit führen wir im Namen und für Rechnung der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, durch.

Die GTÜ wurde von allen Bundesländern der BRD als Überwachungsorganisation im Sinne der Anlage VIII b zur StVZO amtlich anerkannt.

Um im Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung tätig sein zu dürfen, haben unsere Prüfingenieure eine besondere acht-monatige Ausbildung nach Ihrem Studium durchlaufen. Am Ende dieser Weiterbildung standen mehrere Prüfungen vor dem Prüfungsausschuss des Landesministeriums für Verkehr (MBWSV) und eine Auditierung bei der GTÜ.

Nur wer die hohen Ansprüche des Gesetzgebers und der GTÜ als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation erfüllt, darf diese hoheitliche Tätigkeit im Straßenverkehr übernehmen.

Wir sind ausgebildet und qualifiziert, um an allen Kraftfahrzeugen unter anderem folgende Untersuchungen durchzuführen:

  • Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO
  • Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
  • Untersuchung der Abgase nach 1.2.1 der Anlage VIII StVZO
  • Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
  • Untersuchungen nach § 41 und § 42 BoKraft
  • GSP, GAP und GWP nach § 41a StVZO
  • Oldtimerbegutachtungen nach § 23 StVZO